Baugrundstücksbestätigung

Baugrundstücksbestätigung gemäß § 28 Abs 2 des Grundverkehrsgesetzes für das Grundbuchsgericht Bregenz Liegenschaftserwerb durch:


Die Gemeinde Wolfurt bestätigt gemäß § 28 Abs 2 des Grundverkehrsgesetzes, LGBl Nr 42/2004, dass das/die gesamte(n)
im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wolfurt als
ausgewiesen ist/sind.

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